ÜBERSICHT DER AUSBILDUNGSINHALTE

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) schreibt die Bestandteile der Ausbildung vor. Dabei handelt es sich um die theoretische Ausbildung, die praktische Tätigkeit Teil I und die praktische Tätigkeit Teil II, sowie praktische Ausbildung, Supervision und Selbsterfahrung. Wann welche Bestandteile absolviert werden sollten, ist abhängig davon, ob die Ausbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wird (siehe Tabelle).

  1. Theoretische Ausbildung nach § 3 PsychTh-APrV
    Die theoretische Ausbildung umfasst 600 Stunden (200 Stunden Grundkenntnisse und 400 Stunden Vertiefung). Diese können in dem Ausbildungsinstitut, oder auch nach Absprache mit dem Ausbildungsinstitut, in freien Veranstaltungen oder in kooperierenden Einrichtungen absolviert werden. Die Fortbildungs-Veranstaltungen der KAPP GmbH finden regelmäßig mittwochnachmittags oder samstags ganztägig statt.
  2. Praktische Tätigkeit nach § 2 Abs.2 Nr. 1 und 2 PsychTh-APrV
    Die praktische Tätigkeit umfasst

    1. 1200 Stunden (mind. 1 Jahr) in einer klinischen Einrichtung mit Weiterbildungsermächtigung für Psychiatrie und sollte zu Beginn der Ausbildung geleistet werden. Dieser Teil der praktischen Tätigkeit wird in der Regel in einer Kooperationsklinik abgeleistet. Bedingungen der praktischen Tätigkeit werden in individuellen Verträgen mit den kooperierenden Einrichtungen festgelegt. Eine Behandlungsbeteiligung wird von der Ausbildungsteilnehmerin oder dem Ausbildungsteilnehmer in Form von Kurzdokumentationen über 30 Behandlungsfälle nachgewiesen. Davon sind in mind. 4 Fällen die Familie oder weitere SozialpartnerInnen einzubeziehen.
    2. 600 Stunden, die an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis einer Ärztin/eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie, einer Psychologischen Psychotherapeutin oder eines Psychologischen Psychotherapeuten abgeleistet werden.
  3. Praktische Ausbildung nach § 4 PsychTh-APrV
    Die praktische Ausbildung umfasst nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung die Behandlung ambulanter PatientInnen unter Supervision. Es müssen mind. 600 Therapiestunden nachgewiesen werden, davon mind. 6 abgeschlossene Behandlungen, von welchen mind. zwei Langzeit- und mind. zwei Kurzzeitbehandlungen sind. Die PatientInnen werden in einem Vorstellungsgespräch mit der Leitung des Ausbildungsinstituts auf Eignung geprüft und an die AusbildungsteilnehmerInnen vermittelt. Nach Durchführung von 3 Sprechstunden und bis zu 4 probatorischen Sitzungen durch die Ausbildungsteilnehmerin oder den Ausbildungsteilnehmer erstellt dieser eigenständig (unter Aufsicht des Ausbildungsinstituts) einen Bericht an die Krankenkasse zur Kostenübernahme (Antragsverfahren).

    Die im Anschluss durchgeführte Psychotherapie wird bei Bedarf zu Zwecken der Qualitätssicherung audio-visuell dokumentiert. Diese Dokumentationen werden in den Supervisionen besprochen. Abgesehen von Expositionsübungen finden alle Therapiestunden in den Räumen des Ausbildungsinstituts der KAPP GmbH statt.

    Die Praktische Ausbildung wird mit 40€ Arbeitnehmerbrutto pro Therapieeinheit vergütet. Ab bestandener Zwischenprüfung besteht ein sozialversicherungsfreies Anstellungsverhältnis bei dem Ausbildungsinstitut. Daher sorgt die Ausbildungsteilnehmerin oder der Ausbildungsteilnehmer selbst für eine Krankenversicherung. Beiträge zur Rentenversicherung werden nach Wunsch von der KAPP GmbH erstattet.

  4. Supervision nach § 4 PsychTh-APrV
    Die Supervision umfasst 150 Stunden; mind. 50 Stunden Einzelsupervision und max. 100 Stunden Gruppensupervision. Die maximale Größe einer Gruppensupervision beträgt 4 TeilnehmerInnen. Die Möglichkeit zur Supervision wird von vier SupervisorInnen der KAPP GmbH angeboten.
  5. Selbsterfahrung nach § 5 PsychTh-APrV
    Die Selbsterfahrung umfasst 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung verteilt auf 3 Jahre und wird von anerkannten SelbsterfahrungsleiterInnen angeboten. Sie findet in der Regel als Blockveranstaltung samstags in den Räumen der KAPP GmbH statt.
  6. Freie Spitze
    Vom Psychotherapeutengesetz ist vorgeschrieben, dass die Ausbildung 4200 Stunden umfasst. Die gesetzlichen Regelungen der Abschnitte 1-5 ergeben insgesamt 3270 Stunden. Somit verbleiben 930 Stunden, die der Ausbildungsteilnehmer oder die Ausbildungsteilnehmerin durch zusätzliche theoretische Fortbildungen, Therapiestunden, Kongresse, Seminare, etc. ableisten kann. Ein entsprechender Nachweis wird, nach vorheriger Absprache, durch das Ausbildungsinstitut ausgestellt.
3-jährige
Ausbil-
dung
Theoretische Ausbildung nach § 3 PsychTh-APrV Praktische Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 PsychTh-APrV Praktische Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PsychTh-APrV Praktische Ausbildung nach § 4 PsychTh-APrV Supervision nach § 4 PsychTh-APrV Selbsterfahrung nach § 5 PsychTh-APrV
Einzel Gruppe
1/2 Jahr
(1/2 Jahr)
100
(100)
550 8
(8)
1/2 Jahr
(1 Jahr)
100
(200)
650
(1200)
30 16
(24)
ZWISCHENPRÜFUNG
1/2 Jahr
(1,5 Jahre)
100
(300)
570
(600)
100
(100)
10
(10)
15
(15)
24
(48)
1/2 Jahr
(2 Jahre)
100
(400)
200
(300)
20
(30)
30
(45)
24
(72)
1/2 Jahr
(2,5 Jahre)
100
(500)
200
(500)
20
(50)
30
(75)
24
(96)
1/2 Jahr
(3 Jahre)
100
(600)
100
(600)
25
(100)
24
(120)
APPROBATION
5-jährige Ausbil-
dung
Theoretische Ausbildung nach § 3 PsychTh-APrV Praktische Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 PsychTh-APrV Praktische Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PsychTh-APrV Praktische Ausbildung nach § 4 PsychTh-APrV Supervision nach § 4 PsychTh-APrV
5 Jahre
Selbsterfahrung nach § 5 PsychTh-APrV
Einzel Gruppe
1/2 Jahr
(1/2 Jahr)
60
(60)
250
(250)
8
(8)
1/2 Jahr
(1 Jahr)
60
(120)
310
(560)
16
(24)
1/2 Jahr
(1,5 Jahre)
60
(180)
320
(880)
24
(48)
1/2 Jahr
(2 Jahre)
60
(240)
320
(1200)
20
(20)
24
(72)
ZWISCHENPRÜFUNG
1/2 Jahr
(2,5 Jahre)
60
(300)
290
(310)
80
(80)
8
(8)
10
(10)
24
(96)
1/2 Jahr
(3 Jahre)
60
(360)
290
(600)
90
(170)
12
(20)
10
(20)
24
(120)
1/2 Jahr
(3,5 Jahre)
60
(420)
110
(280)
6
(26)
25
(45)
1/2 Jahr
(4 Jahre)
60
(480)
130
(310)
10
(36)
20
(65)
1/2 Jahr
(4,5 Jahre)
60
(540)
110
(420)
6
(42)
25
(90)
1/2 Jahr
(5 Jahre)
60
(600)
80
(500)
8
(50)
10
(100)
APPROBATION