PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung führt die Ausbildungsteilnehmerin oder der Ausbildungsteilnehmer unter kontinuierlicher Supervision mind. 600 Stunden ambulante Psychotherapie am PatientInnen durch. Dabei müssen mind. 6 Behandlungen mit mind. zwei Langzeit- und mind. zwei Kurzzeitbehandlungen abgeschlossen werden. Die PatientInnen werden in einem Vorstellungsgespräch mit der Leitung des Ausbildungsinstituts auf Eignung geprüft und an die AusbildungsteilnehmerInnen vermittelt.

Die Ausbildungsteilnehmerin oder der Ausbildungsteilnehmer erstellt nach Durchführung von 3 Sprechstunden und bis zu 4 probatorischen Sitzungen eigenständig (unter Aufsicht des Ausbildungsinstituts) einen Bericht an die Krankenkasse zur Kostenübernahme (Antragsverfahren).

Die im Anschluss durchgeführte Psychotherapie wird bei Bedarf zu Zwecken der Qualitätssicherung audio-visuell dokumentiert. Diese Dokumentationen werden in den Supervisionen besprochen. Abgesehen von Expositionsübungen finden alle Therapiestunden in den Räumen des Ausbildungsinstituts der KAPP GmbH statt.

Die Praktische Ausbildung wird mit 40€ ArbeitnehmerInnenbrutto pro Therapieeinheit vergütet. Ab bestandener Zwischenprüfung besteht ein sozialversicherungsfreies Anstellungsverhältnis mit der KAPP GmbH. Daher sorgt die Ausbildungsteilnehmerin oder der Ausbildungsteilnehmer selbst für eine Krankenversicherung. Beiträge zur Rentenversicherung werden auf Wunsch von der KAPP GmbH erstattet.

SUPERVISION

Im Durchschnitt muss jede 4. Stunde, welche die Ausbildungsteilnehmerin oder der Ausbildungsteilnehmer als ambulante Psychotherapie im Rahmen der praktischen Ausbildung durchführt, supervidiert werden. Es stehen 4 SupervisorInnen zur Verfügung. Damit die Supervisorin oder der Supervisor einen möglichst realistischen Eindruck von der Therapiesituation bekommt, empfiehlt sich das Mitbringen einer Videoaufzeichnung. Es müssen mind. 50 Stunden Einzelsupervision und mind. 100 Stunden Gruppensupervision nachgewiesen werden. Im Rahmen einer Gruppensupervision beträgt die Gruppengröße max. 4 TeilnehmerInnen.