KOSTEN

Im Falle der verbindlichen Zusage für einen Ausbildungsplatz wird nach vier Wochen eine Aufnahmegebühr in Höhe von 500€ fällig. Die Grundkosten für die Ausbildung belaufen sich jährlich auf 2.000€, unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit absolviert wird. Diese Gebühren sind jeweils zu Beginn eines Studienjahres zu leisten. Für die Vorbereitung der Approbationsprüfung wird 12 Wochen vor Antritt zur schriftlichen Prüfung eine Gebühr in Höhe von 400€ gezahlt.

Während der Praktischen Tätigkeit Teil I (und ggf. Teil II) erfolgt eine Anstellung über die Kooperationskliniken. In dieser Anstellung sind Renten- und Krankenkassenbeiträge sowie die Vergütung geregelt. Die Praktische Ausbildung ist hingegen eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit. Die Krankenkassenbeiträge sind von der Ausbildungsteilnehmerin oder dem Ausbildungsteilnehmer selbst zu tragen. Allerdings werden Beiträge zur Rentenversicherungsbeiträge nach Wunsch von der KAPP GmbH erstattet. Die Ausbildungsteilnehmerin oder der Ausbildungsteilnehmer erhält pro geleistete Therapiestunde 40€ ArbeitnehmerInnenbrutto. Die Auszahlung erfolgt monatlich. Es können insgesamt 600 Stunden PatientInnenbehandlung durch die Ausbildungsteilnehmerin oder den Ausbildungsteilnehmer abgerechnet werden.

Zusätzliche Kosten für die theoretische Ausbildung, die Supervision oder die Selbsterfahrung fallen nicht an, sofern die Teilnahme bei der KAPP GmbH oder kooperierenden Einrichtungen erfolgt.